Allgemeines Zivilrecht und Wirtschaftsrecht

Gerne berate und vertrete ich Sie im allgemeinen Zivilrecht. Hierzu zählen nicht nur beispielsweise Kaufvertrag, Mietvertrag oder Werkvertrag, sondern auch privates Baurecht oder Vertragsgestaltung. Aber auch Schadensersatzansprüche ohne vertragliche Bindung, wie beispielsweise nach einem Verkehrsunfall oder unerlaubten Handlungen, zählen hierzu.