Erbrecht und Vermögensnachfolge
Seit einigen Jahren habe ich mich, neben meiner notariellen Tätigkeit, auf das Erbrecht spezialisiert.
Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich in der Lage, Ihnen eine umfassende Beratung rund um
sämtliche erbrechtliche Themen anzubieten (insbesondere zu Testament und/oder Erbvertrag,
Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Hilfestellung im Erbscheinsverfahren).
Insbesondere Pflichtteilsansprüche sind für Laien oftmals ein "Buch mit sieben Siegeln".
Hier helfe ich Ihnen gerne, einen möglichen Anspruch zu berechnen, geltend zu machen, und -
wenn es sein muss - auch gerichtlich durchzusetzen.
Gerne bin ich bei der Formulierung von Testamenten behilflich oder erstelle sie für Sie, sei dies
anwaltlich oder notariell, um Ihrem „letzten Willen“ Geltung zu verschaffen.
Gerade bei besonderen Familienkonstellationen ist es oftmals angezeigt und sinnvoll, sich bei der Formulierung
fachlicher Hilfe zu bedienen, da die Erfahrung leider zeigt, dass durch ein laienhaft formuliertes
Testament Schaden erzeugt und Unfrieden in die Familie getragen wird.
Auch bei sich stellenden Fragen rund um Erbauseinandersetzungen stehe ich zu Ihrer Verfügung.